Bauplanung Krause, Görlitzer Straße 21, 02923 Horka +49 (0) 35892 3364 info@bauplanung-krause.de nach Vereinbarung
28,15,0,50,1
25,600,60,1,5000,1000,25,2000
90,300,1,50,12,25,50,1,70,12,1,50,1,1,1,5000
0,1,0,0,1,30,10,5,0,0,0,10,0,1
Schulsanierung
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Eigenheim
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Schulsanierung
Schulsanierung
Kita-Sanierung
Kita-Sanierung
Wohn- und Geschäftshaus
Wohn- und Geschäftshaus
Vogelbeobachtungsturm
Vogelbeobachtungsturm
Wohnhaus
Wohnhaus
Kita-Sanierung
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Wohn- und Geschäftshaus
Wohn- und Geschäftshaus
Wohn- und Geschäftshaus
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Schulsanierung
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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG


Ingenieurbüro für Bauplanung Krause
Dipl.-Ing. (FH) Karsten Krause
Beratender Ingenieur
Görlitzer Straße 21
02923 Horka

Kontakt

Tel.: (035892) 33 64
E-Mail: info@bauplanung-krause.de

Steuernummer

Steuernummer: 207/241/04135

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Dipl.-Ing. (FH)

Verliehen in:
Deutschland

Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Bauvorlageberechtigung BVB 53002
qualifizierter Tragwerksplaner qTWP 60123

Rechtsgrundlage:
Sächsisches Ingenieurgesetz
SächsIngG vom 10. Februar 2017

Aufsichtsbehörde:
Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Annenstraße 10, 01067 Dresden
Tel.: 0351 43833-60
Fax: 0351 43833-80
E-Mail: post@ing-sn.de

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Versicherungsgesellschaft EUROMAF S.A.
Niederlassung für Deutschland, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Unsere Leistungen

- Leistungsphasen 1 - 9 nach HOAI -

- Beratung - Analyse -

- Bestandsaufnahme - Aufmaße -

- Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung -

- Ausführungsplanung -

- Massenermittlung - Kostenschätzung -

- Ausschreibung - Kostenberechnungen -

- Bauablaufpläne -

- Bauleitung - Bauüberwachung -

- Rechnungsprüfung - Rechnungskontrolle -

- Kostenfeststellung -

- Tragwerksplanung - (qTWP - qualifizierter Tragwerksplaner) -

- Brandschutzkonzepte -

- Sanierungskonzepte -

- Farbgestaltungen - Fassadengestaltung -

- Architekturvisualisierung -

Die HOAI

 

Wir erbringen alle Leistungen der Leistungsphasen nach der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Inhalte der Leistungsbilder sind in der HOAI genau beschrieben.

 

Die Leistungsphasen:
Entsprechend des Schwierigkeitsgrades der Aufgabe erfolgt eine Unterscheidung nach Honorarzonen. Auch das Leistungsbild des Architekten und Ingenieurs ist in der HOAI genau beschrieben: Was muß er für sein Honorar wirklich leisten?

1. Grundlagenermittlung

Zuerst muß sich der Bauherr über die eigenen Vorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten ein klares Bild gemacht haben. Nicht selten läßt sich der Bauherr dem Architekten oder Ingenieur gegenüber von Traumvorstellungen leiten. Vier Wochen später ist die Überraschung perfekt, wenn die Entwurfsplanung für ein Gebäude, einem kaiserlichen Palaste gleicht, und eine entsprechende Honorarrechnung auf dem Tisch liegt! Also: Eine klare Aufgabenstellung, unter beratender Mitwirkung des Architekten oder Ingenieurs erstellt, verhütet Zeit- und Geldverluste.

2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Im Rahmen der Vorplanung analysiert der Architekt oder Ingenieur alle für die Planung bedeutsamen Rahmenbedingungen (städtebauliche Einordnung, mediale Erschließung des Grundstückes), es beginnen die Verhandlungen mit Behörden, um die Genehmigungsfähigkeit seiner Vorstellungen zu prüfen und er legt erste Entwurfsskizzen, zumeist in verschiedenen Varianten vor. Gegebenenfalls stellt der Architekt oder Ingenieur eine Bauvoranfrage. Im Ergebnis wird von der zuständigen Behörde mitgeteilt, ob ein Bauwerk dieser Art mit den vorgestellten Ausmaßen überhaupt genehmigungsfähig ist.

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Die mit dem Bauherrn abgestimmten Entwurfsskizzen werden zu einem Gesamtentwurf entwickelt und zeichnerisch dokumentiert. Dazu werden die bisherigen Planungsergebnisse zusammengefaßt und in überzeugender und verständlicher Weise zeichnerisch dargestellt. Die Pläne sind noch nicht bis ins letzte Detail vermaßt, jedoch sind wichtige Maße als Anhaltspunkte enthalten. Auch Raumgrößen und Raumbezeichnungen sind in der Regel eingetragen. Desweiteren erfolgt bereits die Einbindung anderer fachlich an der Planung Beteiligter (Tragwerksplaner, gegebenenfalls Fachingenieure für Heizung, Sanitär, Elektro usw.).

4. Genehmigungsplanung

Für die Vorlage nach den öffentlich- rechtlichen Vorschriften werden alle notwendigen Unterlagen im erforderlichen Maßstab erarbeitet.
Die wichtigsten Bestandteile der Bauantragsunterlagen sind:
Bauantrag, Baubeschreibung, Schriftlicher Teil zum Lageplan, Stellungnahme der Gemeinde, Flurkartenauszug, Lageplan, Grundrisszeichnungen, Schnittdarstellungen, Ansichten und Perspektiven. Als Ergänzung können u.a. erforderlich werden: Standsicherheitsnachweis, Schallschutz-, Wärmeschutz- und Brandschutznachweis. Je nach Bauvorhaben können von der Bauaufsichtsbehörde noch weitere Zuarbeiten abverlangt werden.

Während das Baugenehmigungsverfahren läuft hält der Architekt oder Ingenieur weiter intensiven Kontakt mit den Behörden, um frühzeitig eventuelle Probleme, die eine Baugenehmigung verhindern könnten, zu erkennen und zu korrigieren. Er ruht erst, wenn alle eventuellen Auflagen der Behörde eingearbeitet sind und die Baugenehmigung vorliegt.

5. Ausführungsplanung

Nach der Baugenehmigung erstellt der Architekt oder Ingenieur ein detailliertes Projekt für die Bauausführung. Hier wird alles in den Zeichnungen und Detailplänen festgeschrieben, was durch die Bauhandwerker später gebaut werden soll. Die Berechnungen des Statikers werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Projekte der anderen Fachingenieure.

6. Vorbereitung der Vergabe

Es werden die genauen Mengenansätze ermittelt und zusammengestellt, diese dienen als Grundlage für das Aufstellen der detaillierten Leistungsbeschreibungen aller Bereiche und aller an der Planung fachlich Beteiligten. Zugleich berechnet der Ingenieur die Baukosten, die Bauleistungen nach den genauen Mengen und fertigt eine Beschreibung der Bauleistungen an.

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Nach der Zusammenstellung der Leistungsbeschreibungen, der Verdingungsunterlagen aller Bereiche und aller an der Planung fachlich Beteiligten holt der Architekt oder Ingenieur von Baufirmen Angebote ein.

Die Angebote werden von ihm darauf geprüft, ob alle ausgeschriebenen Leistungen im Angebot enthalten sind.
Es kommt vor, daß Angebote abgegeben werden, die deswegen erheblich preiswerter sind, weil verschiedene Bauleistungen "vergessen" wurden. Also: Nicht immer ist das billigste Angebot das günstigste!

Der Architekt oder Ingenieur hilft bei der Firmenauswahl und Auftragserteilung. Insbesondere bei der Vertragsgestaltung und beim Aushandeln von günstigen Konditionen wie Skonti, Nachlässen und Rabatten sind die Dienste des Ingenieurs von unschätzbarem Wert für den Bauherrn.
Eine mangelnde Vertragsgestaltung kann sich für den Bauherrn sehr nachteilig auswirken.

8. Objektüberwachung / Bauleitung

Immerhin 31 Prozent des Gesamthonorares erhält der Architekt oder Ingenieur für die Überwachung des Bauablaufes. Daran kann ermessen werden, welch umfangreiche Leistungen und Kenntnisse dabei erforderlich sind: Koordinierung, Ablaufkontrolle, Bautagebuch, Aufmaße, Rechnungsprüfung, Mängelfeststellung, Organisation, behördliche Abnahmen... Der Hobbybauherr würde sicherlich schnell den Überblick verlieren, Kostenerhöhung, Zeitverzögerungen und Qualitätsmängel wären die Folgen..

Nach Fertigstellung des Bauwerkes und der Außenanlagen wird gemeinsam mit der Baufirma eine Schlußabnahme vorgenommen und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Alle eventuellen Mängel, Zeitverzüge etc. müssen in diesem Protokoll dokumentiert werden. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Alle Rechnungen und Beläge werden zusammengestellt, so daß der Bauherr einen Überblick über die tatsächlich entstandenen Kosten hat.

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den Baufirmen begeht der Architekt oder Ingenieur das Objekt, um aus der Bauausführung resultierende Mängel am Gebäude festzustellen. Auch die Überwachung der Beseitigung dieser Mängel durch die Gewähr leistende Baufirma obliegt ihm.

Damit der Bauherr eine Dokumentation über den tatsächlichen Bestand hat (häufig werden in Detailfragen auf der Baustelle operativ Änderungen am Projekt vorgenommen), erstellt der Architekt oder Ingenieur eine Projektmappe in der Form, wie der Bau tatsächlich ausgeführt wurde.
Das ist vor allem wichtig, wenn Jahre später Sanierungsarbeiten oder Umbauten vorgenommen werden sollen.

28,15,0,50,1
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90,300,1,50,12,25,50,1,70,12,1,50,1,1,1,5000
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Treppensanierung
Treppensanierung
Planung
Planung
Errichtung Balkone
Errichtung Balkone
Bauernhofcafe
Bauernhofcafe
Planung
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Betonarbeiten
Betonarbeiten
Fassadensanierung
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Planung
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Gewerbehalle
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Kita
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Fahrstuhlanbau
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